Genaue Kontrollen
 
- Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch.
Sie müssen beispielsweise genau erfassen,
was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben.
So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen.
Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen
mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb.
Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.
 
- Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden,
müssen diese von den Kontrollstellen
an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden.
Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und
der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
 
- Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich
auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen
in Deutschland.





kuw


bio
DE-022-Öko-Kontrollstelle


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